De-Minimis 2024: Wer kann die De-Minimis Förderung 2024 in Anspruch nehmen

Anspruchsberechtigte Unternehmen Deminimis

Wer kann die De-Minimis 2024 Förderung in Anspruch nehmen?

Einen Antrag auf die De-Minimis 2024 Beihilfen können alle Unternehmen stellen, die entweder im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig sind oder Werkverkehr betreiben und ihren Sitz in Deutschland haben.
Diese Transportunternehmen, Speditionen, Handwerksbetriebe, Bauunternehmen, Forstbetriebe und andere Unternehmen müssen dabei Halter oder Eigentümer mindestens eines sogenannten schweren Nutzfahrzeugs mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5t sein.


Dieser Lastkraftwagen muss zum Stichtag der Haltereigenschaft (s. Deminimis Glossar: Zulassung zum Stichtag sowie die aktuellen De-Minimis Termine für jedes Deminimis Förderjahr) entweder auf das Unternehmen selbst oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen angemeldet gewesen sein oder sich an diesem Datum in dessen Eigentum befunden haben. Neben dieser Stichtagsregelung sind bei im Rahmen von Deminimis 2024 die weiteren Fristen im De-Minimis 2024 Fördermittelprogramm zu beachten.

Im Rahmen der De-Minimis 2024 Förderung nicht berücksichtigt werden nicht gewerblich genutzte Fahrzeuge, wie es beispielsweise Wohnwagen sind.

Zurück zur De-Minimis 2024 FAQ
oder lesen Sie weiter: Höhe der De-Minimis 2024 Zuschüsse

Stellen Sie jetzt mit uns Ihren De-Minimis Fördermittelantrag!