De-Minimis 2024: Wer kann die De-Minimis Förderung 2024 in Anspruch nehmen
Einen Antrag auf die De-Minimis 2024 Beihilfen
können alle Unternehmen stellen, die entweder im
gewerblichen Güterkraftverkehr
tätig sind oder Werkverkehr
betreiben und ihren Sitz in Deutschland haben.
Diese Transportunternehmen, Speditionen, Handwerksbetriebe, Bauunternehmen, Forstbetriebe und andere Unternehmen
müssen dabei Halter oder Eigentümer
mindestens eines sogenannten schweren Nutzfahrzeugs
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5t sein.
Dieser Lastkraftwagen muss zum Stichtag der Haltereigenschaft
(s. Deminimis Glossar: Zulassung zum Stichtag sowie
die aktuellen De-Minimis Termine für jedes Deminimis Förderjahr)
entweder auf das Unternehmen selbst oder ein mit ihm
verbundenes Unternehmen
angemeldet gewesen sein oder sich an diesem Datum in dessen Eigentum befunden haben. Neben dieser Stichtagsregelung
sind bei im Rahmen von Deminimis 2024 die weiteren
Fristen im De-Minimis 2024 Fördermittelprogramm zu beachten.
Im Rahmen der De-Minimis 2024 Förderung nicht berücksichtigt werden nicht gewerblich genutzte Fahrzeuge, wie es beispielsweise
Wohnwagen sind.
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