De-Minimis 2024: Welche Fristen sind bei De-Minimis 2024 zu beachten?

Deminimis Frist

Welche Fristen sind bei der De-Minimis Förderung in 2024 zu beachten?

Hat ihr Unternehmen Anspruch auf die De-Minimis Fördermittel in 2024 und wurde ein De-Minimis Antrag korrekt, form- und fristgerecht beim BALM eingereicht wird dieser zunächst geprüft: Wichtig ist, ob das BALM zur selben Einschätzung über die De-Minimis-Fördervoraussetzungen kommt wie Sie, insbesondere wenn es sich um ein Verbundunternehmen im Sinne der De-Minimis-Verordnung handelt. Für den Fall, daß alles korrekt und fristgerecht ist, erhalten Sie einen De-Minimis Zuwendungsbescheid.

Dieser De-Minimis Zuwendungsbescheid enthält unter anderem eine Angabe über die Höhe des Ihnen zustehenden Deminimis-Zuschusses. Dieser sollte dem von Ihnen berechneten Wert entsprechen, der angibt, wie hoch der De-Minimis 2024 Zuschuss maximal ist. Dabei wird natürlich der individuelle, unternehmensbezogene Deminimis Förderhöchstbetrag berücksichtigt.
(Die Angabe über die absolute Höhe Ihrer De-Minimis 2024 Zuschüsse sagt zunächst noch nichts darüber aus, welche Förderhöhe für einzelne De-Minimis-Maßnahmen gilt. Grundlegende Informationen hierzu erhalten Sie unter dem folgenden Link: Wie hoch sind die De-Minimis 2024 Zuschüsse in Abhängigkeit der gekauften Güter?)

Fristen De-Minimis 2024

Aber kommen wir zurück zu den Fristen bei De-Minimis 2024:
Nachdem Sie den De-Minimis Zuwendungsbescheid erhalten haben, haben Sie 5 Monate Zeit De-Minimis-Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, fahrzeugbezogene De-Minimis-Maßnahmen oder personenbezogene De-Minimis-Maßnahmen durchzuführen.

Weiterhin wird davon ausgegangen, daß Sie den De-Minimis Zuwendungsbescheid erst bis zu drei Tage nach dessen Versand beziehungsweise dessen Bereitstellung durch das BALM, erhalten. Genaugenommen haben Sie somit ab Ausstellungsdatum des De-Minimis Zuwendungsbescheids 5 Monate und 3 Tage Zeit, um die Deminimis-Maßnahmen durchzuführen.

Es bestand darüber hinaus bis 2023, je nach Ausschöpfung der Deminimis-Fördermittel und Haushaltslage, nach dem Ende dieser Frist eventuell die Möglichkeit einen Deminimis-Folgeantrag zu stellen um so noch nicht genutzte De-Minimis-Fördermittel auch später noch zu verwenden. Dies wird es bei De-Minimis 2024 voraussichtlich nicht mehr geben.

Neben den Fristen in der Deminimis-Förderung gibt es aber auch in jeder De-Minimis-Förderperiode wichtige und zu beachtende Termine. Diese können Sie stets aktuell auf unserer Website nachlesen: De-Minimis Termine

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